


Gesetzliche Rahmenbedingungen: GEIG & WEG-Beschlüsse
Mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wird die Ausstattung von Gebäuden mit Ladeinfrastruktur bei Renovierungen oder Neubauten gesetzlich vorgeschrieben.
Stimmt die Mehrheit der Eigentümergemeinschaft für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur, muss sich die gesamte WEG dieser Entscheidung anschließen – anders als früher.
So entsteht für Verwalter und WEGs eine klare rechtliche Verantwortung, die sorgfältige Planung und strukturierte Umsetzung erfordert.
Wir übernehmen den gesamten Prozess – transparent & effizient.
Die Einführung einer Ladeinfrastruktur bringt organisatorische, technische und rechtliche Anforderungen mit sich. Damit Sie als Verwalter oder WEG nicht zusätzlich belastet werden, übernimmt ChargeCom den gesamten Ablauf für Sie: von der ersten Machbarkeitsprüfung über die Fördermittelberatung und Angebotsabstimmung bis hin zur finalen Umsetzung und dem laufenden Betrieb.
So erhalten Sie eine zukunftssichere, rechtskonforme und wirtschaftliche Lösung – mit minimalem Verwaltungsaufwand und einem festen, verlässlichen Ansprechpartner.

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