Gesetzliche Ansprüche & klare Vorgaben (WEMoG 2020 & GEIG)
Mit dem WEMoG 2020 wurde gesetzlich festgelegt, dass Bewohner einen Anspruch auf eine Lademöglichkeit im Parkraum haben.
Wenn ein Mieter eine Ladevorrichtung benötigt, muss der Eigentümer den Bedarf an die WEG bzw. Hausverwaltung weitergeben.
Diese sind wiederum verpflichtet, eine passende Lösung zu entwickeln.
Zusätzlich fordert das GEIG, dass bei größeren Sanierungen Maßnahmen zur Vorbereitung von Ladeinfrastruktur umgesetzt werden müssen.
Warum eine gemeinsame Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus sinnvoll ist
Mit einem zukunftssicheren Gesamtkonzept profitiert die gesamte WEG:

Kosten werden
fair verteilt

Netzkapazitäten werden intelligent gesteuert

Erweiterbar ohne hohe Zusatzkosten
Vorteil gemeinschaftlicher Lösungen
Mit einem zukunftssicheren Gesamtkonzept profitiert die gesamte WEG:

Kosten werden
fair verteilt

Netzkapazitäten werden intelligent gesteuert


