Gesetzliche Ansprüche & klare Vorgaben (WEMoG 2020 & GEIG)

Mit dem WEMoG 2020 wurde gesetzlich festgelegt, dass Bewohner einen Anspruch auf eine Lademöglichkeit im Parkraum haben.
Wenn ein Mieter eine Ladevorrichtung benötigt, muss der Eigentümer den Bedarf an die WEG bzw. Hausverwaltung weitergeben.
Diese sind wiederum verpflichtet, eine passende Lösung zu entwickeln.

Zusätzlich fordert das GEIG, dass bei größeren Sanierungen Maßnahmen zur Vorbereitung von Ladeinfrastruktur umgesetzt werden müssen.

Warum Einzellösungen langfristig teuer werden

Eine einzelne Wallbox „auf eigene Faust“ wirkt oft wie die einfachste Lösung – führt aber später zu Problemen:

Deshalb ist es wirtschaftlich sinnvoll, sofort ein gemeinschaftliches, skalierbares Konzept zu entwickeln.

Warum eine gemeinsame Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus sinnvoll ist

Mit einem zukunftssicheren Gesamtkonzept profitiert die gesamte WEG:

Kosten werden
fair verteilt

Netzkapazitäten werden intelligent gesteuert

Erweiterbar ohne hohe Zusatzkosten

Durch aktuelle Förderprogramme lassen sich Kosten zudem um bis zu 40 % reduzieren – ein klarer finanzieller Vorteil.

Vorteil gemeinschaftlicher Lösungen

Mit einem zukunftssicheren Gesamtkonzept profitiert die gesamte WEG:

Kosten werden
fair verteilt

Netzkapazitäten werden intelligent gesteuert

Erweiterbar ohne hohe Zusatzkosten

Durch aktuelle Förderprogramme lassen sich Kosten zudem um bis zu 40 % reduzieren – ein klarer finanzieller Vorteil.

Ihre Vorteile mit ChargeCom

  • Recht auf Ladeinfrastruktur (WEMoG)

  • Förderfähige Umsetzung

  • Steigerung des Immobilienwertes

  • Mehr Attraktivität für Mieter

  • Skalierbare, nachhaltige Lösung
  • Intelligentes Lastmanagement